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OLG Celle, 22.01.2009 - 6 W 5/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kostenentscheidung: Zeitpunkt für ein sofortiges Anerkenntnis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 93 ZPO; § 307 S. 2 ZPO
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; ZPO § 307 Satz 2
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Innerhalb welcher Frist ist sofortiges Anerkenntnis abzugeben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nur sofortiges Anerkenntnis schützt vor Kosten
Verfahrensgang
- LG Stade, 07.11.2008 - 5 O 243/08
- LG Stade, 10.12.2008 - 5 O 243/08
- OLG Celle, 22.01.2009 - 6 W 5/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus OLG Celle, 22.01.2009 - 6 W 5/09
b) Auch wenn der Anspruch sich seit dem 11. Juli 2008, als ####### die Übertragung seines Erbteils auf die Klägerin zu 1 durch ####### als seine vollmachtlose Vertreterin genehmigte, auf Bewilligung der Herausgabe an die Klägerin zu 1 zu zwei Fünfteln und die übrigen Parteien zu je einem Fünftel richtete, gab die unterbliebene Antwort des Beklagten auf das Schreiben vom 4. oder 6. April 2008 den Klägern bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme, sie kämen ohne Inanspruchnahme des Gerichts nicht zu ihrem Recht (vgl. hierzu: BGH Beschl. v. 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, zit. nach juris, Rn. 10), ohne dass sie den Beklagten erneut zur Bewilligung der Herausgabe in der nunmehr geschuldeten Weise aufforderten.
- OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
aa) Die Entscheidung des Senats vom 22. Januar 2009 (6 W 5/09, bei juris) betrifft nicht den hier gegebenen Sonderfall des erst in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Anerkenntnisses, welches auch dann kein sofortiges ist, wenn dem Beklagten weder eine Frist auf denjenigen Schriftsatz gesetzt war, der die geänderten Anträge enthält, noch er vor der mündlichen Verhandlung den geänderten Anträgen entgegengetreten ist.